Anmeldung: Zur Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung ist keinerlei Voranmeldung beim Dozenten erforderlich. Davon unabhängig können sich aber aus Prüfungsordnungen und anderen Rechtsvorschriften Einschreibepflichten ergeben. Auskünfte dazu erteilen die für die einzelnen Studiengänge zuständigen Prüfungsämter und -ausschüsse.
Hausaufgaben:
Jede Woche wird ein Teil der Hausaufgaben durch Angabe des
Wortes „Pflicht“ hinter der Aufgabennummer zur Pflicht
erklärt.
Lösungen zu den Pflichtaufgaben sind bis 14:00 Uhr des Tages, zu
dem sie aufgegeben worden sind, im Briefkasten mit der Aufschrift
„Sekr. EN 11“ (an der Wand gegenüber Raum EN 235/236) zu
hinterlegen. Wirksames Einreichen von Lösungen durch
persönliches Überreichen ist nicht möglich. Die Abgabe
handschriftlicher Lösungen ist zulässig.
Die abgegebenen Lösungen werden mit „ausreichend“
(„A“)
oder „nicht ausreichend“ („N“) bewertet,
ggf. mit Bemerkungen
versehen und dann zurückgegeben. An der Prüfung darf
teilnehmen, wer bis auf maximal drei Ausnahmen stets die Bewertung
„ausreichend“ erhalten hat.
Eine Bewertung „nicht ausreichend“ kann durch Einreichen
einer „ausreichenden“ Lösung einer Zusatzaufgabe zum
folgenden Übungstermin verbessert werden.
Es ist gestattet und wird ausdrücklich empfohlen, bei der
Bearbeitung der Hausaufgaben, auch der Pflichtaufgaben, in Gruppen
zusammenzuarbeiten. Jeder Student muß aber zu den
Pflichtaufgaben ein eigenes Exemplar der Lösungen anfertigen,
abgeben und auf Anfrage in der Lage sein, seine Lösungen zu
erläutern.